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Mitgliedschaft

Im Mittelpunkt des NVGR stehen der Erfahrungsaustausch und die Fortbildung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im gewerblichen Rechtsschutz. Dazu veranstalten wir im Frühjahr und Herbst Tagungen, die den Anforderungen von § 15 FAO genügen. 

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann werden, wer als Jurist oder Juristin am gewerblichen Rechtsschutz interessiert ist, insbesondere wenn sie oder er die Fachanwaltsbezeichnung "Gewerblicher Rechtsschutz" anstrebt, führt oder erhalten möchte.

Offen ist der Verband auch für Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der Praxis, der Justiz und der Wissenschaft. Wir freuen uns ebenso über Referendarinnen und Referendare, die früh den Puls der Praxis fühlen möchten.

  • Satzung

    Weitere Einzelheiten entnehmen Sie aus der Satzung des Vereins.

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  • Beitrittserklärung

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Beitrittserklärung

Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag von derzeit EUR 50,00.