Jahresbeitrag
Die Mitgliedschaft im NVGR steht allen offen, deren Thema der gewerbliche Rechtsschutz ist. Der Beitritt ist unkompliziert – eine formlose Beitrittserklärung an den geschäftsführenden Ausschuss genügt.

Hier treffen sich Menschen, die den gewerblichen Rechtsschutz ernst nehmen, auf Augenhöhe miteinander reden und voneinander lernen.
Timo Mackenzie-Owen
Beim NVGR sind alle willkommen, die dieses Fachgebiet wirklich betreiben, egal ob schon mit Fachanwaltstitel oder auf dem Weg dorthin. Zwei Mal im Jahr entsteht ein Raum für echten Austausch zwischen Kolleginnen, Kollegen und fachlich Interessierten aus Unternehmen, Justiz und Wissenschaft. Gespräche, die weiterdenken. Und die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO erfüllt sich so ganz nebenbei.
Gründungsjahr
Mitglieder
Jahrestagungen
Verband
Der NVGR ist offen für alle, die im gewerblichen Rechtsschutz tätig sind – als Fachanwälte oder als Juristen, für die dieses Fachgebiet auch zur eigenen Praxis gehört. Zwei Mal im Jahr treffen wir uns. Man redet offen, hört zu, tauscht sich aus, lernt voneinander. Und man kommt wieder – weil es sich lohnt.
Der Verband, bei dem ich die Leute zweimal im Jahr treffe und wirklich kenne – nicht nur von Visitenkarten.


Unsere Frühjahrs- und Herbsttagungen sind das Herzstück des NVGR – seit 2006, verlässlich und auf hohem fachlichem Niveau. Im Hotel Louis C. Jacob in Hamburg trifft sich unser Kreis von Fachleuten, der offen ist für alle, die Interesse an Themen aus dem gewerblichen Rechtsschutz haben. Dabei können wir regelmäßig auf hochkarätige Dozentinnen und Dozenten zurückgreifen: Richter am Bundesgerichtshof und an den Oberlandesgerichten gehören zu unseren Referenten ebenso wie Professorinnen, Anwältinnen aus der Praxis oder Fachleute aus den Patent- und Markenämtern.
ZU DEN TAGUNGEN



Sie sind hier unter Kolleginnen und Kollegen. Als angehender Fachanwalt gehören Sie dazu, bevor der Titel da ist. Auch wer den gewerblichen Rechtsschutz täglich betreibt, ohne den Fachanwaltstitel anzustreben, findet hier eine Heimat. Wer am Anfang steht – als Referendar oder Student – ist willkommen, dieses Fachgebiet von Anfang an in angenehmer Gemeinschaft zu erleben.
Die Mitgliedschaft im NVGR steht allen offen, deren Thema der gewerbliche Rechtsschutz ist. Der Beitritt ist unkompliziert – eine formlose Beitrittserklärung an den geschäftsführenden Ausschuss genügt.
Juristinnen und Juristen können Mitglied werden, die Interesse am gewerblichen Rechtsschutz haben. Dazu gehören nicht nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die den Fachanwalt anstreben oder erhalten möchten. Herzlich willkommen sind auch Unternehmensjuristen, Markensachbearbeiter, Paralegals, Mitarbeiter in Behörden und Richter.
Nein, aber Fachanwälte sind auch willkommen.
Ja, das ist möglich und es ist keine Pflicht, den Fachanwaltstitel anzustreben.
Wir freuen uns auch über junge Menschen, die Interesse am gewerblichen Rechtsschutz haben.
Der NVGR wurde ursprünglich aus Teilnehmern eines Fachanwaltskurses gegründet. Kern des Vereins sind die beiden Fortbildungstagungen im Herbst und Frühjahr. Mitglieder zahlen einen vergünstigten Tagungsbeitrag. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen und Kontakte im Netzwerk zu pflegen.
Füllen Sie gerne den Mitgliedsantrag aus und danach bekommen Sie die Bestätigung.